Hauptinhalt

B 101-Brücke bei Großenhain

 

Fakten zum abgerissenen Bauwerk

Baujahr: 1979
Brückenlänge: 88 Meter, Dreifeld-Brücke (27,5 Meter - 33 Meter - 27,5 Meter
Brückenbreite: 11,44 Meter ohne Gehwege
Konstruktionsart: einzelliger Spannbetonhohlkasten
Statisches System: 3-Feld Durchlaufträger
Verwendetes Baumaterial: spannungsrissgefährdeter Hennigsdorfer Spannstahl (unter bestimmen mechanischen und chemischen Voraussetzungen neigt dieser zu spontanem Versagen)
Letzte Instandsetzung: 2001 bis 2003
Verkehrsmengen: durchschnittlich 5.449 Kfz in 24 Stunden (DTV);
Schwerverkehrsanteil (> 3,5 t) 11,5 %

 

/
/
/

Der im Rahmen der Abrissarbeiten aufgefundene Spannstahl der Brücke befindet sich wie angenommen in einem schlechten Zustand. Es zeigen sich geschädigte Bereiche mit Anrissen und Korrosion.

Was war zum Zustand der Brücke in Großenhain bekannt?

Aus vorigen Bauwerksprüfungen war bekannt, dass die Nutzungsdauer der Brücke begrenzt ist. Am gesamten Überbau war bereits eine Zunahme der Risse festgestellt worden. Der sogenannte „Betonkrebs“, eine Treibreaktion in Form der Alkali-Kieselsäure-Reaktion, wurde bereits 2008 festgestellt.

Warum war die sofortige Sperrung und der Abriss notwendig?

Im Zuge laufender Prüfungen in 2024 wurden im Vergleich zur Hauptprüfung 2023 eine weitere Zunahme an Rissen und Rissweiten festgestellt. Zur Ursachenerkundung wurden am 18. Dezember an den am stärksten beanspruchtesten Stellen des Überbaus eine Auswahl an Spanngliedern freigelegt. Nach einer visuellen Begutachtung und Dokumentation wurden Proben der Spannstahllitzen entnommen. Im Ergebnis dieser Untersuchungen konnte noch am selben Tag festgestellt werden, dass die Spannlitzen, sprich der Spannstahl angerostet ist. Die vor Ort dokumentierbare vorhandene Vorspannungen des Spannstahls wies in Summe eine Umlagerung von Kräften auf, die aus bereits versagten Spannlitzen resultierten. Insbesondere wurden typische Anrisse/Versagen von Spannstahl aus einer Spannungsrisskorrosion festgestellt.

Der Gesamtzustand des Bauwerkes, führte unweigerlich zu der Feststellung, dass das Bauwerk als nicht mehr standsicher einzustufen war. Eine kurzfristig vorgenommene statische Berechnung, die durch einen Prüfingenieur gegengeprüft wurde, bestätigte dies.

Noch am 18. Dezember wurde der Brückenbereich sowohl für den Straßenverkehr, als auch den Bahnbetrieb gesperrt. Der Rückbau der Brücke erfolgte bis zum 23. Dezember 2024.

Wie konnte der Abriss so schnell erfolgen?

In Vorbereitung der Prüfung und Untersuchung wurden vorsorgliche Maßnahmen getroffen, die im Falle einer Entscheidung zur sofortigen Vollsperrung realisiert werden können. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der betroffenen Bahnstrecke Dresden-Berlin mit einer Ausbaugeschwindigkeit von bis zu Tempo 200 geboten.

Die Beteiligten der Deutschen Bahn AG waren über die Prüfung vorinformiert. Bahnbautechnik und Fachpersonal wurde deutschlandweit für eine mögliche bauliche Reaktion zusammengezogen. Seitens des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr wurden Vorkehrungen getroffen, um eine bauliche Reaktion seitens des Straßenbaulastträgers sicherzustellen. Zielstellung war dabei, eine mögliche notwendige Sperrung der Bahnstrecke auf ein Minimum zu reduzieren.

Dank der Zusammenarbeit aller Beteiligten konnte innerhalb einer kurzen Vorbereitungszeit der Abriss als Vorsorgemaßnahme organisiert und letztlich auch umgesetzt werden.

Abbruch in Zahlen

  • Bahnsperrung 18.12.2024, 18:00 bis 23.12.2024, 15:00 in Summe ca. 120 Stunden
  • 12 Großgeräte
  • 400 Meter Spundbohlen als Schutzlage
  • 3.500 Tonnen Bettungsmaterial
  • 150 Straßenbauplatten

Wann kann mit einer neuen Brücke gerechnet werden?

Für den Neubau der Bahnbrücke liegt bereits ein vollziehbares Baurecht vor. Seit Dezember 2024 ist eine Planungsgemeinschaft mit der Ausschreibung beauftragt.

Aktuell erfolgen Abstimmungen mit dem Bundesverkehrsministerium sowie der Landesdirektion und der Deutschen Bahn. Dabei geht es unter anderem um Sperrpausen und bauliche Eingriffe, die für die Umsetzung erforderlich sind.

Die derzeitige Planung sieht eine Aufteilung der Vergabe in mehrere Lose vor, um eine möglichst effiziente Bauabwicklung zu gewährleisten. Insbesondere soll der eigentliche Brückenbau innerhalb einer bereits geplanten Gleissperrung Ende 2025 erfolgen. Dadurch können Bohrarbeiten und gleisnahe Tätigkeiten ohne aufwendige Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden, was den Baufortschritt positiv beeinflusst.

  • Los 1 umfasst die verbleibenden Abbrucharbeiten, die Aufbereitung von Abbruchmaterial sowie die Entsorgung von Stahlbauteilen.
  • Los 2 beinhaltet den eigentlichen Brückenneubau sowie den zugehörigen Straßenbau. Neben der Brücke selbst sind auch die Verbreiterung der Dammkrone und die Errichtung eines Radwegs vorgesehen.
  • Den Abschluss bilden landschaftspflegerische Maßnahmen, bei denen unter anderem Bäume entlang des Streckenabschnitts gepflanzt werden.

Voraussichtlicher Zeitplan

  • Ausschreibung und Vergabe: bis August 2025
  • Baubeginn: ab September 2025
  • Bauzeit: Abhängig von der gewählten Variante voraussichtlich zwischen 12 und 18 Monaten

Dieser Zeitplan kann sich aufgrund weiterer Abstimmungen und Planungsfortschritte noch ändern.

Die Finanzierung der Maßnahme ist im Rahmen der derzeitigen vorläufigen Haushaltsführung 2025 im Bund und im Freistaat Sachsen einzuordnen.

Wie wird die Verkehrsführung organisiert?

Die Umleitung für den motorisierten Verkehr erfolgt ab sofort aus Richtung Großenhain über die S 81 nach Lenz über Geißlitz weiter nach Großdobritz, dann über die S 177 bis Meißen und weiter für die B 101 über Ockrilla, Gävernitz und Priestewitz zurück nach Großenhain. Die Gegenrichtung wird analog geführt. Die erforderliche Umleitungsbeschilderung ist eingerichtet.

Wer ist zuständiger/ verantwortlicher Ansprechpartner?

Die Bundesrepublik Deutschland ist Baulastträger für die Brücke im Zuge der B 101 bei Großenhain. Der Freistaat Sachsen betreut die Brücke in Auftragsverwaltung. Beim Landkreis Meißen sitzt die zuständige Verkehrsbehörde. Zudem liegen die Aufgaben für den ÖPNV und die Rettungsdienste beim Landkreis. Diese und weitere Beteiligte stehen im engen Austausch.

Wir bitten um Verständnis, dass die vorhandenen Kapazitäten derzeit zielgerichtet eingesetzt werden müssen und Anfragen nur im erforderlichen und möglichen Umfang beantwortet werden können. Anfragen der Presse sind wie gewohnt an die zuständigen Behörden zu richten.

zurück zum Seitenanfang