S 118, Erhaltungsarbeiten in und östlich von Diehmen
VERKEHRSHINWEIS & PRESSEMITTEILUNG
Ab 20. Juni beginnen an der S 118 die Arbeiten zur grundhaften Fahrbahnerneuerung. Zudem wird ein Durchlass erneuert, im Bereich der Ortsdurchfahrt ein Gehweg errichtet sowie eine Bushaltestelle barrierefrei umgebaut. Das Bauvorhaben ist eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen der Niederlassung Bautzen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr und der Gemeinde Doberschau-Gaußig. Es wird federführend von der Gemeindeverwaltung durchgeführt. Die Baumaßnahme soll voraussichtlich im November abgeschlossen werden.
Während der Bauarbeiten muss der betroffene Straßenabschnitt voll gesperrt werden. Der Verkehr wird ab Gaußig über die S 120 und die S 119 durch Weißnaußlitz umgeleitet. Die Umleitung für die Gegenrichtung verläuft analog.
Die fußläufige Erreichbarkeit für Anlieger wird über einen Notgehweg durch die Baustelle gewährleistet. Für die Erreichbarkeit der Anlieger der Straße Oberdorf und damit auch für den Biohof & Biofleischerei Mörl wird eine provisorische Fahrbahn außerhalb des Baufeldes angelegt. Die Erreichbarkeit für die Anlieger der Straßen Mittel- und Niederdorf erfolgt über die Bergstraße von Neu-Diehmen.
Auch die Linienführung ändert sich. Die Linie 723 fährt von Techritz über Drauschkowitz, Brösang nach Gaußig. Es entfallen die Haltestellen „Neu-Drauschkowitz“, „Weißnaußlitz“, „Dretschen Zur Postschänke“ sowie „Diehmen“. Die Linie 724 fährt von Gaußig nach Neukirch über Naundorf und bedient die Haltestellen in Neukirch/Lausitz in umgedrehter Reihenfolge. Es entfallen die Haltestellen „Diehmen“, „Neu-Diehmen“, „Neukirch/Lausitz Sandhübel“ und „Neukirch/Lausitz Bautzener Straße“. Fahrgäste an den Haltestellen “Neu-Drauschkowitz” und “Weißnaußlitz” können ersatzweise die Linie 512 nutzen.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro. Die Gemeinde Doberschau-Gaußig hat einen Fördermittelbescheid über rund 165.000 Euro für den Gehwegbau erhalten. Dies entspricht einem Fördersatz von 85 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Mittel werden vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Weitere Kosten werden vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes finanziert.
Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Einschränkungen im Zuge der Baumaßnahme und besonders umsichtige Fahrweise auf der Umleitung.