24.02.2016 - Bund und Freistaat fördern Schadensbeseitigung nach Hochwasser 2013 in Klipphausen
Die Gemeinde Klipphausen hat einen Förderbescheid über rund 575.000 Euro vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr erhalten. Das entspricht einem Höchstfördersatz von 100 Prozent der förderfähigen Kosten entsprechend der Richtlinie zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013. Die Mittel werden aus dem Aufbauhilfefonds der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen für den Ersatzneubau der Brücke Neudeckmühle in Klipphausen zur Verfügung gestellt.
Im Zuge der Hochwasserereignisse 2013 wurde die Neudeckmühlenbrücke in der Gemeinde Klipphausen stark beschädigt. Das Bestandsbauwerk ist als Natursteinbogenbrücke ausgebildet und steht unter Denkmalschutz.
Mit der hier geförderten Baumaßnahme erfolgt die Erneuerung der Neudeckmühlenbrücke über die Wilde Sau in Klipphausen. Geplant ist die Erneuerung der Brückenwiderlager und des Brückenoberbaus unter Beibehaltung des vorhandenen Brückenbogens. Die Gestaltung erfolgt nach Historischem Vorbild.
Die Arbeiten sollten antragsgemäß bis Ende 2016 abgeschlossen werden. Für aktuelle Informationen zum Bauvorhaben bitten wir um ergänzende Anfrage beim Bauherrn.