28.02.2023

Bauprogramm 2023 der LASuV-Niederlassung Meißen

PRESSEMITTEILUNG

Durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) wurde nach enger Abstimmung mit den Landkreisen das Bauprogramm für die Bundes- und Staatsstraßen im Freistaat Sachsen für das Jahr 2023 aufgestellt.

Für Bau und Erhalt der Bundesstraßen in Sachsen stehen in diesem Jahr rund 187 Millionen Euro zur Verfügung. Für den Bereich der Staatsstraßen werden 2023 Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 79 Millionen Euro im Rahmen des aktuellen Doppelhaushaltes bereitgestellt. Zudem konnten für den Doppelhaushalt 2023/2024 insgesamt 60 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für den Erhalt der Staatsstraßen gesichert werden. Mit diesen Geldern sollen neben dem regulären Staatsstraßenbauprogramm rund 50 zusätzliche Erhaltungsmaßnahmen im Staatsstraßenbau realisiert werden.

Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ist geplant, unter anderem folgende größere Maßnahmen in Verantwortlichkeit der sächsischen Straßenbauverwaltung (Auszug) in den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge neu zu beginnen:

  • B 6, Erhaltung in Meißen, Abschnitt Mitte
  • B 6, Erhaltung Keilbusch - Zehren
  • B 98, Erhaltung in Wildenhain
  • B 101, Anbau eines Radweges südlich Großenhain
  • B 101, Fahrbahnerneuerung in Großenhain, Radeburger Platz bis Bahnübergang
  • B 169, Erhaltung westlich Zeithain
  • B 171, Erhaltung in und östlich Sadisdorf
  • B 172a, Erhaltung südlich Pirna
  • B 175, Erhaltung in Nossen, Waldheimer Straße
  • B 182, Erhaltung in Strehla, Südabschnitt
  • B 182, Fahrbahnerneuerung in Riesa
  • S 36, Erhaltung westlich Nossen
  • S 81, Fahrbahnerneuerung in und nördlich Steinbach
  • S 81, Neubau Geh- und Radweg Riesa
  • S 82, Fahrbahnerneuerung in Meißen, Dresdner Straße
  • S 85, Ausbau südlich Lommatzsch, Ortslage Mertitz
  • S 86, Fahrbahnerneuerung Staucha, Dösitz, Stauchitz
  • S 154, Erneuerung nördlich Sebnitz
  • S 156, Anbindung Gewerbegebiet Neustadt
  • S 165, Deckenbau in der Ortsdurchfahrt Lohmen
  • S 165, Ersatzneubau eines Brückenbauwerkes in Amtshainersdorf
  • S 169, Ersatzneubau Brücke südlich Forstmühle bei Kleingießhübel
  • S 171, Erneuerung in und südlich Bad Gottleuba
  • S 171, Fahrbahnerneuerung in und nördlich Bielatal
  • S 174, Fahrbahnerneuerung südlich Pirna
  • S 177, Fahrbahnerneuerung in Meißen - Plossen, Gellertstraße bis Dr.-Donner-Straße
  • S 177, Umbau der Anschlussstelle Wilsdruff mit Ausbau der S 177
  • S 182, Fahrbahnerneuerung nördlich Altenberg, 1. Bauabschnitt
  • S 184, Fahrbahnerneuerung östlich Hermsdorf bis Kreisgrenze in Richtung Frauenstein
  • S 187, Erneuerung einer Stützwand in Reichstädt
  • S 190, Erneuerung einer Stützwand in Obercunnersdorf
  • S 191, Erneuerung Beleuchtung und Technik im Lärmschutztunnel Nickern

Darüber hinaus werden die bereits laufenden Bauvorhaben am Bundes- und Staatsstraßennetz fortgeführt, darunter folgende Maßnahmen:

  • B 6, Ausbau westlich Cossebaude
  • B 169, Fahrbahnerneuerung von Teilflächen zwischen Stauchitz und Seerhausen
  • B 173, Fahrbahnerneuerung in Herzogswalde
  • S 32, Ortsumgehung Lommatzsch, S 85 - S 32
  • S 83, Erneuerung der Stützwände südlich Meißen
  • S 84, Fahrbahnerneuerung in Coswig, Weinböhlaer Straße, 1. und 2. Bauabschnitt
  • S 100, Ausbau in und nördlich Radeburg
  • S 154, Beseitigung Hochwasserschäden zwischen Langburkersdorf und Sebnitz, Teil Rugiswalde und Teil Ungerkurve
  • S 169, Ersatzneubau Brücke und Stützwand südlich Forstmühle bei Kleingießhübel
  • S 177, Neubau Radeberg - A 4 (Landkreis Bautzen)
  • S 177, Wünschendorf - Eschdorf
  • S 182, Fahrbahnerneuerung westlich Altenberg

Zur Einordnung: Es handelt sich bei der obenstehenden Zusammenstellung um einen Auszug. Neben den genannten Vorhaben sind weitere Maßnahmen zur Verbesserung des sächsischen Bundes- und Staatstraßennetzes vorgesehen. Gerade bei Straßenbauvorhaben sind Änderungen in Abhängigkeit der Randbedingungen, wie z.B. Ausschreibungen, Baupreisentwicklung und Verfügbarkeiten von Umleitungsführungen, nicht auszuschließen.

Nähere Angaben zu Bauzeiträumen, -abläufen und bauzeitlichen Verkehrseinschränkungen werden gesondert per Pressemitteilung veröffentlicht.

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