06.11.2023

B 97, Ortsumgehung Ottendorf-Okrilla – Vorstellung des Planungsstands

PRESSEMITTEILUNG

Durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr wurde am Montag, dem 6. November, der aktuelle Planungsstand des Vorhabens „B 97, Ortsumgehung Ottendorf-Okrilla“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Termin in der Grundschule Ottendorf-Okrilla fand vor dem Hintergrund der vorliegenden Voruntersuchung für das Projekt statt.

Das Bauvorhaben „B 97 Ortsumgehung Ottendorf-Okrilla“ ist Teil des Bundesverkehrswegeplanes 2030 und in die höchste Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf“ eingeordnet. Ziel ist insbesondere eine Entlastung der Ortslage Ottendorf-Okrilla vom Durchgangsverkehr sowie eine bessere Verbindung zwischen Dresden und Hoyerswerda. Mit der Ortsumgehung der B 97 soll eine den verkehrlichen Anforderungen entsprechende Verbindung geschaffen sowie die Verkehrssicherheit erhöht werden und die Anwohner sollen entlastet werden.

Die geplante Ortsumgehung beginnt an der A 4-Anschlussstelle Ottendorf-Okrilla, quert östlich der Ortslage die Kreisstraße 9252 und endet am Beginn der Laußnitzer Heide. Vorgesehen ist, die B 97 auf rund fünf Kilometern dreistreifig (mit wechselseitigen Überholfahrstreifen) anzulegen. Für das Projekt sind nach derzeitigem Stand drei Großbrücken vorgesehen. Dabei werden die Orla, die Kleine Röder und die Bahnstrecke Dresden-Königsbrück gequert.

Aktueller Planungsstand und nächste Schritte

Im Auftrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr wurde für das Vorhaben die Voruntersuchung zur Variantenentscheidung aufgestellt. Dabei wurden eine westliche und eine östliche Umfahrung der Ortslage untersucht. Auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchung wurde die östliche Umfahrung als Vorzugsvariante bestimmt. Durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wurde die Vorzugsvariante bestätigt. Nicht mehr Bestandteil der Maßnahme ist die Verlegung der Anschlussstelle Hermsdorf, welche im Zuge des Ausbaus der A 4 betrachtet wird.

Im weiteren Planungsverlauf wird die herausgearbeitete Vorzugsvariante mit konkreten räumlichen und technischen Eigenschaften untersetzt, bevor die Herstellung des Baurechtes für das Projekt ansteht.

Belastbare Aussagen zu einem möglichen Baubeginn sind vor dem Hintergrund der folgenden Planungs- und Genehmigungsschritte noch nicht zu treffen. Grundsätzlich ist von einem mehrjährigen Prozess bis zur Umsetzung auszugehen.

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