B 186, Verlegung westlich Markranstädt – Vorstellung des Planungsstands
PRESSEMITTEILUNG
Durch die Niederlassung Leipzig des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) wurde am Montag, dem 11. September, der aktuelle Stand zur Verlegung der B 186 westlich von Markranstädt der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Termin in Markranstädt fand vor dem Hintergrund der vorliegenden Voruntersuchung für das Projekt statt.
Das Bauvorhaben „B 186, Verlegung westlich Markranstädt“ ist Teil des Bundesverkehrswegeplanes 2030 und in die höchste Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf“ eingeordnet. Ziel ist insbesondere eine Entlastung der Ortslage Markranstädt vom Durchgangsverkehr sowie eine bessere Verbindung zwischen Leipzig und dem Raum zwischen den Autobahnen A 38 und A 9. Mit der Verlegung der B 186 bei Markranstädt soll eine den verkehrlichen Anforderungen entsprechende Verbindung geschaffen sowie die Verkehrssicherheit erhöht werden und die Anwohner sollen entlastet werden.
Der Verkehr soll zwischen dem Abzweig nach Kulkwitz/Göhrenz und dem Abzweig nach Großlehna aus der Ortslage von Markranstädt herausgelöst werden. Vorgesehen ist, die B 186 auf rund sieben Kilometern dreistreifig (zweistreifig mit wechselseitigen Überholfahrstreifen) anzulegen.
Aktueller Planungsstand und nächste Schritte
Die Niederlassung Leipzig des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr hat für das Vorhaben die Voruntersuchung zur Variantenentscheidung aufgestellt. Die Öffentlichkeit und auch die Träger öffentlicher Belange haben noch bis 30. September 2023 im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung Gelegenheit, die Unterlagen online einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Die Unterlagen stehen dazu im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen zur Verfügung (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lasuv).
Im Mittelpunkt der Voranhörung steht die Vorbereitung der Entscheidung über den künftigen Verlauf der Umgehungsstraße. Die Auswirkungen von fünf Verlegungsvarianten wurden dabei geprüft und anhand verschiedener Kriterien (verkehrliche Wirksamkeit, Umweltverträglichkeit, Raumordnung, Entwurf und Sicherheit, Wirtschaftlichkeit) bewertet. In der Gesamtabwägung kristallisiert sich eine Variante als beste Option Vorzugstrasse heraus. Diese soll dann entsprechend der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung und nach Genehmigung durch den Bund (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) der Weiterbearbeitung in den anschließenden Planungsphasen zugrunde gelegt werden. Im weiteren Planungsverlauf wird diese Vorzugsvariante mit konkreten räumlichen und technischen Eigenschaften untersetzt, bevor die Herstellung des Baurechtes für das Projekt ansteht.
Belastbare Aussagen zu einem möglichen Baubeginn sind vor dem Hintergrund der folgenden Planungs- und Genehmigungsschritte noch nicht zu treffen. Grundsätzlich ist von einem mehrjährigen Prozess bis zur Umsetzung auszugehen.